Leichtbauhallen: Bauweisen, Preise und Anbieter im Vergleich

Die Leichtbauweise bildet den Gegensatz zur Massivbauweise. Während bei Massivbauten vergleichsweise schwere Materialien wie Stein und Beton zum Einsatz kommen, bestehen Leichtbauhallen in leichten Konstruktionen aus Stahl oder Holz. Vorteil sind eine kurze Aufbauzeit und geringere Kosten als bei massiven Hallenbauten. Ferner lassen sich Leichtbauhallen flexibel ab- und an anderer Stelle wieder aufbauen. Das macht sie auch als Übergangslösung attraktiv. Systemhallen aus Stahl verfügen über eine lange Lebensdauer sind wartungsarm.

Dabei kommen Leichtbauhallen sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Industrie sowie im öffentlichen Bereich zum Einsatz. Über unseren Konfigurator können Sie Ihre Wunschhalle zusammenstellen und erhalten unverbindlich Angebote von verschiedenen Herstellern.

Zu den Leichtbauhallen zählen per Definition auch Zelthallen und Membranbauten. Laut Definition des Bundesverwaltungsamtes gehören auch Hallen aus Blech, Holz und Faserzement dazu.

Baugenehmigung für Systemhallen

Grundsätzlich sind hier zwei Arten von Systembau zu unterscheiden. So macht der Gesetzgeber einen Unterschied zwischen permanenten Bauten und einer temporären Aufstellung:

Fliegende Bauten

Leichtbauhalle aus Stahl mit Rolltoren

Als fliegender Bau gelten temporäre Konstruktionen. Dazu zählen neben vorübergehend genutzten Hallenbauten beispielsweise auch Fahrgeschäfte und Festzelte. Sie fallen unter die Norm DIN EN 13782.

Per Gesetz gilt eine Leichtbauhalle als fliegender Bau, wenn sie Aufstelldauer 3 Monate nicht überschreitet. Im Einzelfall kann diese Frist durch das zuständige Amt jedoch verlängert werden.

Fliegende Bauten benötigen keine Baugenehmigung im herkömmlichen Sinne. Das Prüfungsverfahren durch das Bauamt entfällt hier, was erheblich Zeit spart. Doch auch ein fliegender Bau muss beim Bauamt gemeldet werden. Üblicherweise findet dann eine Abnahme vor Ort durch den TÜV statt. Als entscheidendes Prüfdokument gilt dabei die Ausführungsgenehmigung, die der Aufsteller vom Hersteller erhält. 

Ein fliegender Bau muss anders als eine permanente Halle nicht über eine Bodenplatte verfügen.

Permanente Bauten

Soll eine Leichtbauhalle dauerhaft aufgestellt werden, bedarf es einer Baugenehmigung. Diese erteilen zuständige Ämter in einem dreistufigen Genehmigungsverfahren, das mehrere Monate beanspruchen kann. Darin enthalten ist eine Prüfung der Statik nach DIN EN 1991. Es empfiehlt sich, den Bauantrag durch einen Architekten ausfüllen zu lassen.

Da das Baurecht Ländersache ist, können je nach Region andere rechtliche Ansprüche an Fertighallen gelten.

Egal, ob permanente Holzhalle, Stahlhalle oder fliegender Bau. Über unseren Konfigurator haben Interessenten die Möglichkeit, die Eckdaten des von ihnen gewünschten Hallenbaus anzugeben. Im Anschluss erhalten sie kostenlose und unverbindliche Angebote von bis zu 5 Hallenbauern.

Was eine Halle in Leichtbauweise kostet

Einfache Zelthallen und Schattenhallen gibt es schon ab unter 100 Euro pro Quadratmeter. Eine wärmegedämmte Holzhalle hingegen beläuft sich auf einen Preis von 500 Euro pro Quadratmeter. Stahlhallen liegen mit Kosten von 300 Euro den Quadratmeter dazwischen.

Bei den genannten Preisen handelt es sich um Richtwerte. Je nach Anforderungen und Ausstattung des Hallenbaus können die tatsächlichen Baukosten stark abweichen. Ferner kommen zu der Hallenkonstruktion weitere Kosten wie Fenster, Türen und Tore. Darüber hinaus fallen bei permanenten Leichtbauhallen Kosten für das Fundament beziehungsweise die Bodenplatte an. Diese wird üblicherweise aus Beton gegossen und beläuft sich auf 70 Euro pro Quadratmeter. Ein konkretes Angebot für Ihr Bauvorhaben erhalten Sie über unseren Konfigurator.

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