Tiny House auf einem Privatgrundstück: Rechte und Pflichen im Check

Das Tiny House kann als Wohnhaus genutzt werden, wenn es über eine gute Wärmedämmung verfügt. Es hat zumeist eine Wohnfläche von 30 Quadratmetern, doch gibt es auch Modelle mit 50 Quadratmetern Wohnfläche, die über zwei Etagen verfügen. Dieses Minihaus ist aber auch als Gartenhaus oder Ferienhaus geeignet. Auch wenn es häufig mit Rädern ausgestattet ist und Mobilität gewährleistet, ist eine Baugenehmigung dafür erforderlich. Das Tiny House kann auf einem Privatgrundstück oder einem Stellplatz stehen, doch bevor es gekauft oder errichtet wird, müssen sich die künftigen Besitzer mit den Rechten und Pflichten vertraut machen.

Baugenehmigung für das Minihaus

Wird das Tiny House auf einem Privatgrundstück errichtet, ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Wie es mit den Vorschriften aussieht, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es ist daher vor dem Kauf oder der Errichtung unbedingt notwendig, sich zu erkundigen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Steht ein Minihaus auf Rädern über längere Zeit auf einem Privatgrundstück, wird auch dafür eine Baugenehmigung erforderlich. Die Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes regelt, ob eine Baugenehmigung benötigt wird.

Die künftigen Eigentümer müssen sich an die Vorgaben des geltenden Bebauungsplanes halten. Ein Sachverständiger kann helfen und darüber informieren, was im konkreten Fall zu beachten ist. Nicht immer entspricht das Tiny House den Vorgaben des Bebauungsplanes. Eine Baugenehmigung ist nicht überall erforderlich. Mitunter reicht es aus, das Minihaus bei der zuständigen Behörde anzumelden. Anderenfalls kann bei einem mobilen Tiny House auch bei jedem Umzug auf ein anderes Grundstück eine Baugenehmigung erforderlich werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Umzug innerhalb eines Bundeslandes erfolgt.

Stellplatz als Alternative zu einem Privatgrundstück

Tiny House auf einem Privatgrundstück

Wer sich den Traum vom eigenen Heim mit einem Tiny House verwirklichen möchte, kann das Minihaus auf Rädern kaufen. Eine Zulassung als Wohnwagen ist erforderlich, wenn das mobile Haus mit einem Trailer verbunden ist. Da es wie ein Wohnwagen genutzt werden kann, ist es naheliegend, dafür einen Stellplatz auf einem Campingplatz in Anspruch zu nehmen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das geeignete Privatgrundstück noch nicht vorhanden ist. Das Problem besteht darin, dass der Erstwohnsitz auf einem Campingplatz nicht erlaubt ist. Von den meisten Gemeinden wird es aber geduldet, wenn das Tiny House das gesamte Jahr über auf einem Campingplatz steht. Für den Stellplatz auf dem Campingplatz gelten die gleichen Regelungen wie für Wohn- und Campingwagen. Wird später auf ein Privatgrundstück gewechselt, kann es mitunter erforderlich werden, die Räder abzumontieren.

Ausgestaltungsmöglichkeiten für Tiny House Grundstücke

Wer ein Mikrohaus auf einem Privatgrundstück errichten möchte, hat verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten und damit etwas Flexibilität. Allerdings müssen die Vorschriften des Bebauungsplanes in jedem Fall eingehalten werden. Soll das Minihaus als Erstwohnsitz genutzt werden, kann das örtliche Bauamt Auskunft darüber geben, was erlaubt ist. Um die Wohnfläche zu erweitern, kann ein Anbau vorgenommen werden. Dafür ist meistens keine Genehmigung erforderlich. Wird das Tiny House auf einem Privatgrundstück aufgestellt, muss der Mindestabstand zu den Nachbargrundstücken beachtet werden. Das Mini Home kann auch anders deklariert werden, beispielsweise als Werkstattgebäude oder Gartenhaus. Nicht immer ist dafür eine Genehmigung erforderlich, doch muss das Tiny House auch für den angegebenen Zweck genutzt werden. In jedem Fall muss jedoch eine Meldung an das zuständige Bauamt erfolgen.

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