Wohnen auf dem Campingplatz: Erstwohnsitz, Rechte & Tipps

Rund 25.000 tun es allein in NRW – Sie wohnen auf dem Campingplatz. Nicht nur für einen Sommerurlaub, sondern dauerhaft. Ob der Campingplatz als erster Wohnsitz legal ist, was er kostet sowie Vor- und Nachteile.

Neben dem Wunsch nach Freiheit und Veränderung entscheiden sich Menschen vor allem aus finanziellen Gründen für das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz. Gerade in den Großstädten herrscht akute Wohnungsknappheit. Mieten sind vielerorts kaum noch bezahlbar. Das führt dazu, dass immer mehr Menschen auf Alternativen ausweichen.

Wohnen auf dem Campingplatz

Erster Wohnsitz Campingplatz: Was kostet es?

Doch ist das Wohnen auf dem Campingplatz wirklich günstiger als die 40 qm Wohnung am Stadtrand? Die Antwort lautet in den meisten Fällen: Ja! Die Preise für einen Stellplatz betragen 800 bis 1.200 Euro – pro Jahr wohlgemerkt. Ein winterfestes Mobilheim mit 40 Quadratmetern Wohnfläche gibt es schlüsselfertig bereits ab 40.000 Euro. Wohnauflieger und Campingwagen gibt es bereits ab 15.000 Euro. Insgesamt ergeben sich folgende Kosten:

  • Einmalig 40.000 Euro für das Mobilheim
  • 65 bis 100 Euro Pacht für den Stellplatz
  • Hinzu kommen Gebühren für jede angemeldete Person. Je nach Platz liegt diese zwischen 80 und 120 Euro für Erwachsene pro Monat und bei etwa 60 Euro für Kinder

Die Kosten für Brauchwasser in Dusche und Bad sind in diesen Gebühren bereits enthalten. Die Stromkosten müssen Dauercamper allerdings selbst tragen. Demnach betragen die monatlichen laufenden Kosten für das Wohnen auf dem Campingplatz 300 bis 400 Euro.

Ist der Erstwohnsitz auf Campinganlagen legal?

Die Gesetzeslage hinsichtlich des gemeldeten Erstwohnsitzes regelt die Baunutzungsordnung oder kurz BauNVO. Die Definition dieser Ordnung obliegt den einzelnen Bundesländern. In den meisten Bundesländern ist es laut Baunutzungsordnung jedoch verboten, dauerhaft auf dem Campingplatz zu wohnen. So heißt es zum Beispiel in der BauNVO von Nordrhein-Westfalen, dass es nicht „statthaft“ sei, seinen Erstwohnsitz auf einem Gelände zu errichten, dessen Hauptnutzung in der freizeitlichen Erholung liegt.

Streng genommen gilt also: Den Campingplatz als Erstwohnsitz zu nutzen, ist grundsätzlich illegal. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass die meisten Kommunen Dauercamping stillschweigend tolerieren. Das liegt daran, dass letztendlich alle Parteien profitieren. Die meisten Campingplätze bekämen mit einem Wegbruch der Dauercamper wirtschaftliche Probleme. Kommunen sind oft nicht in der Lage, bezahlbaren Wohnraum zu stellen und sind somit froh über das Dauercampen als Alternative. Schließlich erhalten Kommunen pro Einwohner Zuschüsse, auf die sie ungern verzichten.

Gerade in Zeiten zunehmenden Wohnraummangels bleibt abzuwarten, ob sich die Politik dem mobilen Wohnen öffnet. Viele Experten gehen davon aus, dass sich die Gesetzeslage hier lockern wird.

Stichtagreglung

Für den Dauercampingplatz als Wohnsitz gibt es auf kommunaler Ebene weitere Gesetze, die von Region zu Region variieren können. In vielen Gemeinden gibt es eine sogenannte Stichtagregelung. Diese besagt Folgendes: Bürger die vor einem bestimmten definierten Tag, ihren ersten Wohnsitz auf einem Freizeitgelände gemeldet haben, dürfen dort auf unbestimmte Dauer wohnen bleiben. Dieses Anrecht ist allerdings nicht vererbbar oder verkäuflich.

Fazit zur rechtlichen Lage

Per Gesetz ist der Dauercampingplatz als Erstwohnsitz in den meisten Bundesländern illegal. In der Praxis hingegen gibt es eine wachsende Anzahl an Menschen mit erstem Wohnsitz auf dem Campingplatz. Staat und Kommunen tolerieren diesen Zustand. Insofern haben Dauercamper wenig zu befürchten.

Wichtig ist, dass sich Dauercamper zunächst mit dem Betreiber des Campinggeländes absprechen. Dieser definiert die Regeln für den Platz und das Dauercampen ist nicht überall erwünscht. Die Zahl der Ganzjahres Campingplätze steigt jedoch stetig.

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