Es ist der Traum vieler Deutscher – Das eigene private Poolhaus im Garten. Während in südlicheren Gefilden vor allem Outdoor Pools im Garten oder auf dem Dach beliebt sind, lohnen sich aufgrund der klimatischen Bedingungen hierzulande eher Poolhäuser mit einem innenliegenden Schwimmbad. Welche Hausarten es gibt, Preise und Hersteller in der Übersicht.
Wer hierzulande ein Poolhaus bauen möchte, dem bietet sich zunächst einmal ein übersichtliches Repertoire an Anbietern. Reine Schwimmbadhäuser sind eher selten. Es gibt jedoch eine Vielzahl an Gartenhäusern und anderen Minihäusern, die sich zu diesem Zweck nutzen lassen. Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele:
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten unterscheiden: Zum einen gibt es Häuser, in denen sich der Pool befindet. Zum anderen gibt es Gebäude, die sich neben dem Pool befinden. Sie dienen als Entspannungsraum oder zur Unterbringung von Geräten und Ausrüstung für den Pool.
Beliebtes Baumaterial für Poolhäuser ist Holz. Das liegt auch daran, dass Holzhäuser für ein angenehmes Raumklima sorgen. Die Palette an Holzhäusern reicht von Blockbohlenhäusern über Holztafelhäuser bis hin zu Vollholzhäusern. Daneben gibt es natürlich auch Häuser aus Stein oder Beton. Immer beliebter in jüngster Zeit werden Ökohäuser aus Lehm oder Strohballenhäuser für das heimische Schwimmbad.
Während Individualbauten mit hohen Kosten und Planungsaufwand verbunden sind, überzeugen Fertighäuser durch kurze Aufbauzeiten und verhältnismäßig geringe Preise. In der Regel lassen sich diese in Absprache mit dem Hersteller ohne große Probleme zu einem Poolhaus umfunktionieren.
Die Preise für Poolhäuser variieren je nach Größe, Baumaterial und Ausstattung. Als Richtwert lassen sich Preise von etwa 1.000 bis 1.300 Euro pro Quadratmeter angeben. Ein 15 Quadratmeter großes Pool- oder Saunahaus kostet demnach zwischen 15.000 und 20.000 Euro. Dabei handelt es sich um die Kosten für das schlüsselfertige, gedämmte Haus rund um den Pool. Hinzu kommen Kosten für den Pool selbst und das Grundstück.
Baurecht ist Ländersache und wird von Kommune zur Kommune unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich sind Poolhäuser jedoch in jedem Bundesland genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind sehr kleine Gebäude, bei denen die umbaute Fläche weniger als 40 m3 beträgt. In NRW beispielsweise erfordert ein umbauter Raum ab 30 Kubikmetern eine Genehmigung durch das Bauamt, in Berlin hingegen ist eine Baugenehmigung bereits ab 10 Kubikmetern erforderlich. Die höchste Toleranz besteht in Bauämtern in Bayern und Brandenburg. Hier bedarf es erst einer Baugenehmigung bei einem Poolhaus mit einer Größe von über 75 Kubikmetern.
Eine Genehmigungspflicht gilt übrigens auch für den Swimmingpool oder die Sauna selbst. Davon ausgenommen sind kleine Beckengrößen mit 50 bis 100 Kubikmetern. Auch hier unterscheiden sich Maximalgrößen je nach Bundesland.
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