Fast jedes Ein- und Zweifamilienhaus ist von einem Gartengrundstück umgeben. Bei ausreichender Grundfläche können moderne Modelle bis zum Designer Gartenhaus aufgestellt werden. Sie dienen für den Aufenthalt im Grünen, zum Feiern, als Lagerraum oder auch als temporäre Schlafstätte. Rechtlich wird klar unterschieden. Auch die Nutzung als Büro im eigenen Garten wird immer beliebter. Als Zweckbauten müssen nur einige wenige Regeln und Vorschriften beachtet werden. Gartenhäuser zum Wohnen unterliegen sowohl direkt als auch indirekt der Baugenehmigungspflicht. Dabei müssen alle Aspekte wie bei jedem herkömmlichen Wohngebäude berücksichtigt werden und lokalen Besonderheiten gefolgt werden. Neben der optischen Erscheinung sind technische Auflagen, insbesondere zu Fundament, Statik und Versorgungsanschlüssen zu erfüllen.
Die Baugenehmigung für ein Gartenhaus unterliegt der Baugesetzgebung der Bundesländer. Einige Rahmenbedingungen gelten bundesweit und werden länderspezifisch umgesetzt. Dazu gehören folgende Regelungen:
Um Gartenhäuser zum Wohnen nutzen zu dürfen, treten neben den allgemeinen baurechtlichen Grundlagen, jeweils länderweise definiert, einige regionale und lokale Bedingungen in Kraft. Herausragend ist dabei der örtliche Bebauungsplan von Gemeinden und Kommunen. In ihm wird das bundesweit gültige Planungsrecht detailliert umgesetzt. Vor jedem Baubeginn sollten immer Genehmigungsbedingungen und die Bauerlaubnis erwirkt werden. Der Bebauungsplan regelt folgende Bedingungen:
Moderne Gartenhäuser aus Holz unterliegen den gleichen gesetzlichen Regeln wie gemauerte Gebäude. Ein beweglicher Unterbau ohne Fundament kann die Baugenehmigung ersparen, verlangt aber oft nach einer Betriebserlaubnis. Der Gesetzgeber gibt mit der Landesbauverordnung den möglichen Rahmen vor. Wenn einzelne Eigenschaften des Gartenhauses zu Wohnzwecken nicht mit dem Bebauungsplan konform gehen, sind Modifikationen möglich. Das betrifft allerdings fast ausschließlich optische Aspekte. Bautechnisch müssen alle Bedingungen erfüllt werden.
Dem Gesetzgeber ist dabei die individuelle Ausstattung egal. Wenn Koch- und Wärmequellen im Gebäude installiert werden, besteht vom einzelnen Kaminofen bis zur Heizungsanlage Genehmigungspflicht. Die Konstruktionsart wie Blockhaus- oder Ständerbauweise muss den einschlägigen Vorschriften genügen.
Wie die rechtlichen Vorgaben variieren die Baunebenkosten je nach Bundesland und der jeweils zuständigen Gemeinde, Kommune oder Stadt. Baugenehmigungskosten müssen mit bis zu etwa 500 Euro kalkuliert werden. Moderne Gartenhäuser sind als Bausätze in teil- oder vollausgebauten Versionen erhältlich. Die kleinsten Häuser aus Holz beginnen ab etwa 30.000 Euro ausschließlich des Fundaments, der Hausanschlüsse und Versorgungsleitungen. Für ein Designer Gartenhaus mit Flachdach sollten Investitionskosten zwischen 80.000 und 150.000 Euro erwartet werden. Die Hersteller von Fertigbausätzen bieten meist Bauunterlagen an, mit denen ein Genehmigungsersuchen möglich ist. Bodenerschließung und Fundament einschließlich Aushub sollten mit etwa 20.000 Euro eingeplant werden.
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