Die Definition, welche Maße die Bezeichnung kleine Holzhäuser zielführend werden lassen, ist von der Nutzungsart abhängig. Zu Wohnzwecken gebaute Holzhäuser werden gängigerweise mit Nutzflächen bis zu achtzig Quadratmetern als kleine Holzhäuser bezeichnet. Ein Mini Holzbau wird mit der Flächenobergrenze von fünfzig Quadratmetern gleichgesetzt. Moderne Holzhäuser in diesen Größenordnungen stellen Wohnalternativen für Einzelpersonen und Paare dar. Klassische und standardisierte Einfamilienhausmaße liegen zwischen achtzig bis 120 Quadratmeter.
Sonderbauformen wie mobile Holzwohnhäuser und Containerhäuser können auch unter der Bezeichnung eines kleinen Holzhauses subsumiert werden. Temporär genutzte Wochenend- und Gartenhäuser sowie Schuppen und Lager werden aufgrund ihrer Nutzungsart nicht dazugezählt. Eine Zwitterform stellt das kleine Holzhaus als Anbau dar, das Wohnraum erweitert und vergrößert.
Die Hausbaukultur mit dem Werkstoff Holz ist in Deutschland weniger ausgeprägt als in anderen Ländern. Populär und weit verbreitet sind amerikanische Holzhäuser.
Die Vielfältigkeit und der Holzsiedlungsbau verschieben die Typbezeichnungen. Ein kleines Holzhaus in den USA hat größere Nutzflächen als die im deutschen Sprachgebrauch bezeichneten Gebäude.
Weniger stark ausgeprägt ist der Unterschied beim Vergleich zu skandinavischen Ländern. Dänische Holzhäuser orientieren sich an den gängigen Nutzflächen für Einfamilienhäuser, wie sie auch in Deutschland geplant werden. Als kleinere Holzhäuser werden hier Grundrisse mit bis zu 120 Quadratmetern bezeichnet. Die Auswahl an Grundrissen zwischen 120 und 250 Quadratmetern ist im skandinavischen Holzhausbau größer als in Deutschland.
Alle Holzbauten sind in Deutschland genehmigungspflichtig, wenn sie dauerhaft bewohnt werden sollen. Für temporär und andere Zwecke genutzte Holzgebäude können wesentlich vereinfachte oder keine Erlaubnisse benötigt werden. Unabhängig von der Größe muss ein Käufer sich zuerst vergewissern, ob ein kleines Holzhaus am beabsichtigten Bauort zur Dauerbewohnung zugelassen werden kann.
Die Vorschriften und Vorgaben der Bundesländer und Kommunen unterscheiden sich. Bebauungspläne und vorhandene Siedlungen können beispielsweise eine Gebäudemindestgröße aus optischen Gründen vorschreiben. Mit dem Überschreiten der Nutzfläche von fünfzig Quadratmetern kommen zu den baurechtlichen Vorgaben die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) zur Anwendung.
Anbieter und Hersteller für kleine Holzhäuser zu Wohnzwecken legen ihre Produkte auf Genehmigungsfähigkeit aus. Bei Fertigbausystemen wie Holzrahmenbau, Mobilheimen oder Blockhäusern können kleine Holzhäuser im Vorfeld planungssicher und genehmigungsabfragebereit dokumentiert werden. Wer im Eigenbau ein Holzhaus bauen möchte, muss die Vorbedingungen wie beim Hausbau mit anderen Werkstoffen erfüllen. Bei mobilen Häusern und Wohncontainern spielt die Befestigungsart und Verankerung eine wichtige rechtliche Rolle. Hier können statt baurechtlicher Genehmigungspflichten verkehrsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
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