Wohnen im Garten: Was Eigentümer wissen müssen

  • Theresa Bruns by Theresa Bruns
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Wohnen im Garten

Immer Menschen entscheiden sich dazu, dauerhaft im Garten zu wohnen. Wohnraummangel und steigende Immobilienpreise führen zu kreativen Wohnlösungen. Eine davon ist das Minihaus im Garten als Erstwohnsitz. Andere Eigentümer wiederum wohnen nur temporär im Garten, indem sie ihr Gartenhaus als Zweitwohnsitz, ausgelagertes Büro oder Gästezimmer nutzen. Was es dabei rechtlich zu beachten gibt und was Eigentümer sonst noch wissen müssen.

Der Trend in der Immobilienbranche geht in den letzten Jahren zunehmend zum KleinhausTiny Houses und Wohncontainer finden ohne Probleme im Garten Platz und lassen sich ganzjährig bewohnen. Dabei gibt es winterfeste Kleinhäuser mit 15 Quadratmetern Wohnfläche schon ab Preisen von 25.000 Euro. Die geringen Kosten und die hohe Flexibilität machen das Wohnen im Garten zu einer immer beliebter werdenden Alternative.

Rechtliche Voraussetzungen

Doch vor dem Einzug in das ganzjährig bewohnbare Gartenhaus stehen einige rechtliche Hürden. Hier gilt es verschiedene Szenarien zu unterscheiden, die im Folgenden erläutert werden sollen.

Ein bestehendes Gartenhaus als Erstwohnsitz nutzen

Sie verfügen bereits über ein Gartenhaus, das Sie nun zum Erstwohnsitz umfunktionieren möchten? Eine Baugenehmigung für das Gartenhaus haben Sie in diesem Fall bereits erhalten. Wer in diesem Häuschen nun dauerhaft im Garten wohnen möchte, muss einen Antrag zur Umnutzung stellen. So wird das Gartenhäuschen gegenüber seiner ursprünglichen Nutzung zweckentfremdet. Eine solche Nutzungsänderung vom Gartenhaus zum Hauptwohnsitz ist immer meldepflichtig. Dazu reichen Sie einen Antrag zur Umnutzung bei der örtlichen Baubehörde ein.

Ein Gartenhaus als Erstwohnsitz bauen

Anders gestaltet es sich, wenn das Gartenhaus erst noch errichtet werden muss. Dazu ist zunächst einmal eine Genehmigung durch die Baubehörde erforderlich. Ob Sie diese erhalten, hängt von dem Bebauungsplan der Gemeinde ab, in der das Grundstück liegt.

Jeder Ort in Deutschland verfügt über einen Grundplan, der die Gemeinde in Gewerbe-, Erholungs- und Wohngebiete unterteilt. In reinen Gewerbe- und Erholungsgebieten haben Sie eher schlechte Chancen, eine Baugenehmigung zu erhalten. Die besten Chancen zum dauerhaften Wohnen im Garten haben Sie als Gartenbesitzer in Mischgebieten aus Freizeit- und Wohngelände. Grundsätzlich gilt: Gewissheit schafft erst die Prüfung durch das regionale Bauamt. Reichen Sie dazu Ihr Bauvorhaben bei der Behörde ein.

Einen Schrebergarten als Hauptwohnsitz nutzen

Schrebergärten dienen er Naherholung. Wenn Sie dort ein Wochenende schlafen, stellt dies rechtlich gesehen kein Problem dar. Doch was, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in den Schrebergarten verlegen möchten?

Hier sieht der Gesetzesgeber eine klare Richtlinie vor, die im Bundeskleingartengesetz geregelt ist: Das Wohnen im Schrebergarten ist verboten. Demnach sind Gebäude, die zum dauerhaften Wohnen im Garten ausgelegt sind verboten. Ebenso darf die bebaute Fläche im Schrebergarten nicht größer als 24 Quadratmeter sein.

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