Wohncontainer Baugenehmigung: Das müssen Sie wissen

Das auf landesrechtlicher und kommunaler Ebene geregelte Baurecht in Deutschland macht erst einmal keinen Unterschied zwischen einer Baugenehmigung für ein Containerhaus oder ein anderes kleines Gebäude. Ausschlaggebender Faktor ist die Nutzung als Wohnraum. Dazu kommen weitere Kriterien, die regional sehr unterschiedlich geregelt sind und auf verschiedene Weise interpretiert werden. Typische Einflussnahmen auf einen Bauantrag für Wohncontainer entstehen aus:

  • Größe
  • Optische Erscheinung
  • Grund und Boden, auf dem er aufgestellt wird (Bebauungs- und Flächennutzungsplan)
  • Beabsichtigte Aufstelldauer
  • Eventuelle Einschränkungen durch Natur- und Wasserschutz
  • Abstände zu Grundstücksgrenzen und Nachbarn
    Sicherheitsaspekte wie Brand- und Wetterschutz
  • Technische Ausrüstung wie Heiz- und Warmwasserversorgung
  • Meldungsfähiger und postalisch erfassbarer Standort

Aufstellplatz

Containerhaus Baugenehmigung

Um für einen Wohncontainer eine Baugenehmigung oder Gestattung zu erhalten, müssen meist Genehmigungen beziehungsweise Zustimmungen zu technischen Einrichtungen und bauabhängigen Ausführungen erwirkt werden. Insbesondere betrifft das:

  • Heizungs- und Warmwassersystem
  • Externe Anschlüsse wie Gas, Strom und/oder Fernwärme
  • Abwasserentsorgung und Kanalisation
  • Grundstücksdrainage
  • Dämmung und Energieeffizienz
  • Abgasausführung
  • Belastungsfähigkeit durch klimatische Einflüsse wie Starkregen und Schnee
  • Befestigung und Verankerung wie Fundamente

Grundsätzlich will jede zuständige Behörde feststellen, ob der Wohncontainer ohne Risiko für die Bewohner, die Nachbarschaft und die Umwelt als „Wohngebäude“ genutzt werden kann.

Bezüglich des Heiz- und Warmwassersystems kann je nach Brennstoff und Abgasentwicklung sowohl die Feuerwehr, der Schornsteinfeger, die Naturschutzbehörde und zugelassene technische Gutachter in den Genehmigungsprozess involviert sein.

Der Allgemeinzustand des Wohncontainers einschließlich Verankerung beziehungsweise Befestigung am Aufstellgrund muss in manchen Fällen per Auflage durch einen Bausachverständigen und/oder Statiker bestätigt werden.

In der Frage nach der Abwasserentsorgung und dem Kanalisationsanschluss wird je nach Lage die Wasser- und Naturschutzbehörde einbezogen. Hier können auch Auflagen und Vorgaben der Versorger entscheidungsrelevante Bedingungen an die Wohncontainer Baugenehmigung beziehungsweise das Aufstellen vorgeben.

Dämmung, Energieeffizienz und der obligatorische Energiepass für Wohngebäude sind nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gegenwärtig (2016) erst für Wohnflächen ab fünfzig Quadratmeter vorgeschrieben. Das betrifft umgewidmete ehemalige Seecontainer mit einer Grundfläche von etwa 23 Quadratmeter nicht. Im eigenen Interesse und wegen der zu erwartenden Anpassungen der Gesetzgebung sollten Dämmung, Kälte- und Wärmeschutz auf jeden Fall im Sinne der bereits existenten Vorschriften geplant werden.

Beispiele für Containerbauten

Weg der Anmeldung und Baugenehmigung für ein Container Haus

Im Baurecht duldet nicht und kennt kein Gewohnheitsrecht. Ein aufgestellter Wohncontainer ohne Baugenehmigung ist immer von der Verfügung zur Beseitigung bedroht. Wer der Antrag auf eine Wohncontainer Baugenehmigung stellt, sollte zuerst mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufnehmen. In den meisten Städten, Gemeinden und Kommunen geben die Bauämter erschöpfende Auskunft, welche Institutionen einbezogen werden müssen. Der Vorteil ehemaliger See- und Frachtcontainer sind die bekannten Maße und die überschaubare Technik. Bauämter können präzise und schnelle Auskunft geben. Letztendlich ist die Baugenehmigung für ein Container Haus Ermessungssache.

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