Ferienholzhaus Anbieter im Vergleich: Preise & Ratgeber

Ein Ferienholzhaus soll in vielen Fällen auf weniger Platz einen ähnlichen Komfort wie eine normale Wohnsituation in der dauerhaften Wohnung oder Haus bieten. Entscheidender Unterschied ist die Lage und damit verbundenen Einschränkungen und Möglichkeiten. Grundsätzlich darf ein Ferienholzhaus überall errichtet werden, wo eine Baugenehmigung erteilt wird. Allerdings kann der Umfang der zu konsultierenden Auflagen und Behörden abweichen. Wer ein Ferienhaus bauen lassen möchte, wählt meist eine attraktive Lage in der Natur. Gewässer- und Naturschutz, Versorgungsfähigkeit und Brandschutz spielen oft eine große Rolle. Entscheidende Kriterien ergeben sich aus der Art der Abwasserentsorgung, der Größe, der Heizweise mit Brennstoffart und dem Aufwand, Strom und Frischwasser zuzuleiten oder zu bevorraten.

Ausgewählte Ferienhäuser aus Holz

Standort und Rechtssicherheit

Bei der Standortauswahl bietet sich die Auswahl zwischen zwei gängigen Methoden an. Ein Fertig Wochenendhaus oder ein Freientwurf lassen sich in einer Ferienhaussiedlung oder an einem frei gewählten Ort realisieren. Vorteil einer Siedlung sind eine vorhandene Infrastruktur und ein übersichtlicher Genehmigungsaufwand und Weg. Das in Alleinlage stehende Ferienholzhaus muss dem lokalen Bebauungsplan genügen, Naturschutz- und Gewässerauflagen erfüllen und gegebenenfalls über weite Strecken an Versorgungswege angeschlossen werden. 

Ferienholzhaus

Die Nutzung selbst spielt eine zusätzliche Rolle bei der Umsetzung. Die ausschließlich eigene Nutzung oder die Weitergabe an Dritte wird in Siedlungen durch eine Art Grundstücksordnung geregelt. Für alleinstehende Einzelobjekte gelten die Regelungen der Baugenehmigung, die in ausgewiesenen Wohngebieten einschränkend wirken kann.

Konstruktionsarten und Modelle

Ein Ferienholzhaus wird von vielen Herstellern als modularer Fertigbausatz angeboten. Unterschiedliche Ausbaustufen erlauben sowohl Preisgestaltung als auch Anpassungen an die bindenden baurechtlichen Vorschriften. Wer ein Ferienhaus aus Holz bauen lassen möchte, hat die Wahl zwischen einer massiven Blockholzkonstruktion oder der Ständer- beziehungsweise Tafelbauweise. Typische Bau- und Entscheidungskriterien sind:

  • Winterfestigkeit
  • Schlüsselfertige beziehungsweise bezugsfertige Ausführung oder Teilausbau
  • Dachform und Deckungsmaterial
  • Bodenbefestigung wie Bodenplatte und Fundamentart
  • Autarke oder externe Versorgungssituation (Wasser, Strom, Heizung, Kanal)
  • Dämmung und Energieeffizienz

Wer ein kleines Ferienhaus bauen möchte, kann in vielen Fällen durch Einhaltung regional geregelter Höchstflächen oder Rauminhalte die baurechtlichen Vorgaben abmildern. Bausätze bieten eine höhere Planungssicherheit als frei entworfene Ferienhäuser.

Erlaubnisse und Genehmigungen

Ein schlüsselfertiges Ferienhaus aus Holz ist nach der jeweiligen Landesbauordnung genehmigungspflichtig. Außer in Berlin (Höchstfläche zehn Quadratmeter) werden umbaute Raummaße zugrunde gelegt. Die Spanne reicht von zehn Kubikmetern (Bremen, Sachsen, Saarland, Thüringen) bis 75 Kubikmetern (Bayern, Brandenburg) umbauten Raum. Alle anderen Länder liegen zwischen diesen Maßen. Die Angaben beziehen sich auf Baugebiete und weichen in Außenlagen ab. Auch baugenehmigungsfreie Gebäude müssen technische Voraussetzungen erfüllen, die bei den zuständigen Behörden erfragt werden müssen. Um ein Ferienholzhaus zu kaufen, das alle Bedingungen für den gewählten Standort erfüllt, ist ein Fertigbausatz vorteilhaft. Die Hersteller stellen die erforderlichen Unterlagen für die unterschiedlichen Bauausführungen bereits im Vorfeld zur Verfügung.

Kosten und Preise

Der Preis für ein Ferienholzhaus in Fertigbauweise wird meist einschließlich der Anlieferung angegeben. Die Preisspanne der meisten Ferien- und Wochenendhäuser im Bereich zwischen dreißig und achtzig Quadratmeter Grundfläche liegt zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Die Aufbaukosten sind durch die Vorfertigung moderat und können durch Eigenleistung wie die Fundamenterstellung oder Innenausbau gemindert werden. Als Richtwert gelten zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises als gängig.

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